Menschenrechte von Frauen und Mädchen
Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Kraft, im Dezember wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 70 Jahre alt und die Wiener Menschenrechtskonferenz jährt sich im Juni zum 25. Mal. Letztere gilt als Meilenstein: Erstmals wurde in aller Deutlichkeit formuliert, dass die Menschenrechte von Frauen und minderjährigen Mädchen ein unveräußerlicher, integraler und untrennbarer Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte sind. Doch auch heute noch werden weltweit Menschenrechte schwer verletzt, muss ihr Schutz immer wieder neu eingefordert werden. Der Paritätische hat daher die bundesweite Aktion „Mensch, Du hast Recht!“ gestartet.
Schutz und Hilfe müssen gesetzlich verankert werden
Weit in andere Länder muss man nicht schauen: Auch in NRW ist Gewalt gegen Frauen und Mädchen nach wie vor ein Thema, vor allem im häuslichen Bereich. Die Finanzierung von Frauen- und Mädchenberatungsstellen, Frauenhäusern oder Einrichtungen gegen sexualisierte Gewalt ist noch immer eine freiwillige Leistung und damit von Kassenlage und Wohlwollen der einzelnen Kommune abhängig. Hier ist der Bund gefragt, Schutz und Hilfe gesetzlich zu verankern.
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